Fragen und Wissenswertes zum Zensus 2011
Zensus - was ist das?
Der Zensus ist eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland und in Baden-Württemberg leben, wo sie wohnen und wie sie arbeiten. Brauchen wir mehr Schulen, gibt es ausreichend Wohnungen, stehen Wohnungen leer, wie viel Menschen erreichen bald das Rentenalter? Ohne den Zensus wissen wir das nicht so genau. Die letzte Volkszählung fand 1987 statt, in der damaligen DDR sogar 1981. Seither hat sich viel verändert. Nach rund 25 Jahren ist es Zeit, für eine zuverlässige und aktuelle Bestandsgrundlage.
Was ist neu?
Erstmals wird in Deutschland ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Es werden nicht mehr, wie bei der Volkszählung 1987, alle Bürgerinnen und Bürger unmittelbar befragt, sondern so weit möglich bereits vorhandene Daten aus Registern (Angaben aus den Melderegistern der Kommunen oder dem Register der Bundesagentur für Arbeit) für statistische Zwecke genutzt. Es wird aber auch Befragungen geben, das sichert und verbessert die Qualität der Angaben aus den Registern, außerdem sind dort nicht alle benötigten Informationen vorhanden (Angaben zu Bildung, Ausbildung, Erwerbstätigkeit). Die Mehrheit der Bevölkerung wird aber gar keine Auskunft geben müssen, nur etwa jeder Dritte wird mit dem Zensus in Berührung kommen. Indirekt fließen aber durch die Bereitstellung der Registerdaten Angaben über die gesamte Bevölkerung in die Ergebnisse ein. Das neue Verfahren spart Kosten und entlastet die Bürgerinnen und Bürger von Auskunftspflichten.
Wieso gibt es einen Zensus in Deutschland?
Wir brauchen aktuelle und verläßliche Daten, die die Basis für Planungen, Entscheidungen und Investitionen bilden. Bevölkerungszählungen sind internationaler Standard, weltweit beteiligen sich mehr als 200 Staaten an der aktuellen Zensusrunde, darunter auch die Europäische Union. Die Europäische Union hat alle Mitgliedstaaten für das Jahr 2011 zur Bereitstellung von Ergebnissen verpflichtet.
Was ist mit den Einwohnerzahlen ?
Ein wichtiges Ziel des Zensus 2011 ist die Bereitstellung von aktuellen amtlichen Einwohnerzahlen für den Bund, die Länder und die Kommunen. Sie werden in rund 50 Rechtsvorschriften genutzt. Nach ihnen werden Wahlkreise eingeteilt, Bürgermeister besoldet sowie im kommunalen Finanzausgleich und im Finanzausgleich zwischen den Bundesländern die Zahlungen vorgenommen. Außerdem orientiert sich die Stimmenverteilung im Bundesrat daran und auch EU-Fördermittel werden pro Kopf berechnet.
Die letzten Volkszählungsdaten bilden die Grundlage vieler amtlicher Statistiken. Zwar werden die Einwohnerdaten anhand von Angaben über Geburten, Todesfälle und Ummeldungen kontinuierlich aktualisiert, die Register sind aber nicht immer präzise. Manche Menschen sind am Wohnort gar nicht gemeldet, andere stehen zwar im Register, sind aber längst umgezogen. Die Fortschreibungszahlen werden deshalb von Jahr zu Jahr immer ungenauer. Erst recht, wenn es große Veränderungen gegeben hat wie die Wiedervereinigung, die Einführung des Euro oder die Erweiterung der Europäischen Union. Die gegenwärtig durch die Fortschreibung ermittelten Einwohnerzahlen sind vermutlich bundesweit um 1,3 Mio. Menschen überhöht. Um wieviel genau, das wissen wir erst nach dem Zensus. Wir brauchen deshalb aktuelle Informationen.
Gibt es ein Gesetz für den Zensus ?
Welche Fragen beim Zensus gestellt werden dürfen, die Auskunftspflicht und welche Register zu welchem Zeitpunkt genutzt werden dürfen, ist gesetzlich geregelt. Durch die europäische Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 wurde der Zensus für alle Staaten der Europäischen Union angeordnet. Der Zensus in Deutschland ist durch das Zensusvorbereitungsgesetz 2011 vom 8. Dezember 2007 und das Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009 geregelt. Wie der Zensus in Baden-Württemberg genau durchführt wird, ist im xxx geregelt.
Wann findet der Zensus 2011 statt - wie ist der Ablauf ?
Stichtag des Zensus ist der 9. Mai 2011. Zu diesem Tag werden die Daten aus den Registern geliefert und die Befragungen starten. Erste Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich im November 2012 vorliegen, weitere folgen ab Mai 2012.
Wer wird befragt ?
Bundesweit bis zu 10 % der Bevölkerung werden bei der Haushaltebefragung durch Interviewer um Auskunft gebeten. Alle Haus- und Wohnungsbesitzer werden schriftlich befragt und es wird in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (Alten-/Studentenwohnheimen) Daten erhoben.
Welche Aufgaben haben denn die Erhebungsstellen ?
Vor allem zur Durchführung der Haushaltebefragung und der Befragung in den Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wurden in Baden-Württemberg in 35 Landkreisen und in 53 Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern Erhebungsstellen für die Durchführung des Zensus 2011 eingerichtet. Diese Erhebungsstellen sind räumlich, personell und organisatorisch von anderen Verwaltungsstellen strikt getrennt. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Erhebungsstelle finden Sie auf dem Anschreiben, die Kontaktdaten ihres Interviewers auf der Terminankündigungskarte.
Was wird denn bei der Haushaltebefragung gefragt ?
Es geht um maximal 46 Fragen auf 8 Seiten nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit. Diese Fragen müssen beantwortet werden. Die Angabe zum Religionsbekenntnis (z. B. Christentum Judentum oder Islam) ist dagegen freiwillig. Der Fragebogen der Haushaltebefragung ist hellgrün.
Ich habe einen Brief im Briefkasten gefunden, ein Interviewer will vorbeikommen, wie sieht der Ablauf aus ?
Sie haben eine Terminankündigungskarte des zuständigen Interviewers zusammen mit einem Informationsblatt, einem Anschreiben der zuständigen Erhebungsstelle sowie den gesetzlichen Grundlagen im Briefkasten gefunden. Zum angekündigten Termin besuchen die Erhebungsbeauftragten die Haushalte, weisen sich zunächst mit Ihrem Interviewerausweis und ihrem Personalausweis aus und bitten um die Benennung der in der Wohnung lebenden Personen und tragen Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum in eine Erhebungsliste ein. Anschließend wird das Interview durchgeführt. Es werden Informationen zu allen Haushaltsmitgliedern erfragt. Sollte dieses Angebot nicht gewünscht werden, wird der Fragebogen übergeben. Dieser kann dann ausgefüllt per Post an die Erhebungsstelle übermittelt oder dort abgegeben werden. Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Angaben bequem, mit wenig Aufwand und kostengünstig über eine gesicherte Internetverbindung zu machen. Hierzu werden eine Nutzerkennung und ein Aktivierungscode benötigt, die auf der ersten Seite des Fragebogens in der Rubrik "online" aufgedruckt sind.
Sollte der Haushalt beim ersten Termin nicht anwesend sein, kommt eine Zweitankündigungskarte zum Einsatz. Ist auch beim zweiten Termin niemand anzutreffen, wird die weitere Befragung der Erhebungsstelle übergeben. Die Erhebungsbeauftragten haben die Befragungen in den 12 Wochen nach dem Stichtag, also bis Ende Juli 2011, abzuschließen.
Wie lange dauert diese Befragung, muss ich den Interviewer in meine Wohnung lassen ?
Die Dauer des Interviews hängt natürlich davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben und ob diese erwerbstätig sind. Personen; die nicht erwerbstätig sind wie Hausfrauen und Hausmänner oder Rentnerinnen und Rentner müssen natürlich die Fragen zur Erwerbstätigkeit nicht beantworten. Auch für Kindern und Jugendliche ist das Frageprogramm sehr kurz. Die Interviewerinnen und Interviewer stellen sich bei ihrem Besuch in jedem Fall vor und weisen sich unaufgefordert mit ihrem Interviewerausweis und dem Personalausweis aus. Sie sind angewiesen, die Wohnung des Auskunftspflichtigen nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung zu betreten.
Sind die Interviewer vertrauenswürdig ?
Die Interviewer wurden von den Erhebungsstellen ausgewählt, geschult und schriftlich auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz verpflichtet. Die Interviewer werden selbstverständlich nicht in der Nähe ihrer Wohnung eingesetzt. Die Erhebungsbeauftragten müssen die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Sie dürfen nicht eingesetzt werden, wenn aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder aus anderen Gründen zu befürchten ist, dass Erkenntnisse aus der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte zum Schaden der Auskunftspflichtigen genutzt werden könnten. Sie werden schriftlich verpflichtet, Erkenntnisse aus Ihrer Tätigkeit nicht für andere Zwecke als die des Zensus 2011 zu nutzen, insbesondere nicht zur Vertretung kommerzieller, religiöser oder karitativer Interessen und auch nicht zur Verbreitung politischen Gedankenguts. Eine Zuwiderhandlung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden.
Wie sieht denn das Auswahlverfahren bei der Haushaltebefragung aus ? Warum werde ausgerechnet ich befragt, mein Nachbar aber nicht ?
Die Zensusergebnisse sollen ein möglichst genaues Bild über die Bevölkerung in Deutschland liefern. Eine Stichprobenbefragung muss daher ganz bestimmten Qualitätskriterien genügen. Es ist bekannt, dass die Angaben aus den Melderegistern nicht fehlerfrei sind. Es gibt Personen, die dort zwar gemeldet sind, aber nicht dort wohnen (Karteileichen), weil sie vielleicht umgezogen sind oder Deutschland verlassen haben. Es gibt aber auch Personen, die an einer Anschrift wohnen, ohne dort gemeldet zu sein (Fehlbestände). Diese Fehler können mit statistischen Methoden in den Daten aus den Melderegistern korrigiert werden. Dies ist eine ganz wichtige Aufgabe der Haushaltebefragung. Eine Korrektur in den Melderegistern selbst findet natürlich nicht statt, da die amtliche Statistik wegen des Rückspielverbots keine Erkenntnisse über einzelne Personen und Wohnungen an die Verwaltungen zurückgeben darf. Um die Aufgabe erfüllen zu können, müssen immer alle an einer Anschrift lebenden Personen befragt werden, da sonst keine Karteileichen und auch keine Fehlbestände für diese Anschrift festgestellt werden können.
Bundesweit werden knapp 10 % der Menschen befragt. Die Aufteilung des Stichprobenumfangs im Rahmen eines mathematischen Zufallverfahrens folgt genau festgelegten Regeln. Um Anschriften und alle darin lebenden Personen auswählen zu können, wurde ein Gesamtverzeichnis aller Anschriften benötigt (Anschriften- und Gebäuderegister, das auch als Versanddatei für die Gebäude- und Wohnungszählung genutzt wird). Ganz Deutschland wurde in Erhebungsgebiete (orientiert an der Einwohnerzahl in der Gemeinde) aufgeteilt und alle Anschriften in verschiedene Größenklassen eingeteilt (wie viele Menschen leben an der Anschrift). Um möglicht präzise Ergebnisse zu erreichen, wurden dann noch statistische Verfahren eingesetzt (Optimierung). Als Ergebnis der Verfahren wurde für jede Gemeinde ein maßgeschneiderter Auswahlsatz berechnet, der die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt, Für vergleichbar große Gemeinden kann dies zu ganz unterschiedlichen Auswahlsätzen führen, wenn sie unterschiedliche Anschriftenstrukturen haben (eine Gemeinde hat viele Hochhäuser, an denen viele Menschen leben, anderen haben nur Einfamilienhäuser). Aufgrund des Verfahrens kann es also durchaus vorkommen, dass in ihrer Straße nur das Gebäude ausgewählt wurde, in dem Sie wohnen. Alle an der Anschrift lebenden Personen sind zu befragen, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilien- oder ein Hochhaus handelt. Ihr Nachbar, sofern er nicht an Ihrer Anschrift lebt, muss nicht zwingend befragt werden. Es kann aber sein, dass auch er befragt wird.
Wie sieht die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften aus ?
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sind die Angaben der Melderegister über die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Einrichtungen oft ungenau. Deshalb wird hier eine Vollerhebung durchgeführt. Das Erhebungsprogramm beschränkt sich auf wenige Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder auch Informationen darüber, ob die Anschrift die Hauptwohnung ist. Einige dieser Einrichtungen wurden im Rahmen der Haushaltebefragung ausgewählt und müssen damit auch die dort vorgesehenen Fragen beantworten. Für sensible Gemeinschaftsunterkünfte wie Erziehungsheime, Notunterkünfte für Obdachlose oder Justizvollzugsanstalten ist ein besonderes Erhebungsverfahren vorgesehen. In diesen Einrichtungen werden die Bewohnerinnen und Bewohner über den Zensus 2011 informiert, befragt wird aber die Einrichtungsleitung.
Wie sieht der Ablauf bei der Gebäude- und Wohnungszählung aus ?
Voraussichtlich rund 3 Mio. Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen erhalten ab Anfang Mai 2011 mit der Post einen Brief vom Statistischen Landesamt, der den Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung, ein Anschreiben sowie ein Informationsblatt enthält. Der Fragebogen ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt in dem ebenfalls beigefügten Rückumschlag zurückzusenden. Bitte denken Sie an eine ausreichende Frankierung in Höhe von 1,45 €. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, Porto zu sparen und die Fragen bequem und kostengünstig online über eine sichere Internetverbindung zu beantworten. In der Rubrik "online" auf der ersten Seite des Fragebogens sind die Fragebogennummer und der Aktivierungscode aufgedruckt, die für die online Meldung benötigt werden.
Welche Fragen werden bei der Gebäude- und Wohnungszählung gestellt?
Bei den Angaben zum Gebäude geht es um Fragen nach der Art des Gebäudes (handelt es sich um ein Wohngebäude oder ein Geschäftshaus mit einer Wohnung?), der Zahl der Wohnungen, dem Gebäudetyp (bspw. freistehendes Haus oder Doppelhaus), dem Jahr der Fertigstellung des Gebäudes, den Eigentumsverhältnissen (bspw. Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, Privatperson, kommunales Wohnungsbauunternehmen) und der Heizungsart (bspw. Fernheizung oder Blockheizung). Insgesamt gibt es 6 Fragen zum Gebäude.
Bei den Fragen zur Wohnung geht es um die Wohnungsnutzung, d.h. ob die Wohnung vermietet oder vom Eigentümer bewohnt ist. Weitere Fragen beziehen sich auf die Fläche, die Zahl der Räume, die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, die Eigentumsverhältnisse (ist der Eigentümer eine Privatperson, ein privatwirtschaftliches oder einer öffentliches Unternehmen oder eine Wohnungsgenossenschaft). Nach der Höhe der Miete wird nicht gefragt. Es gibt 9 Fragen zur Wohnung.
Muss ich beim Zensus mitmachen, was passiert, wenn ich mich weigere?
Die Ergebnisse des Zensus werden dringend gebraucht. Der Gesetzgeber hat deshalb festgelegt, dass Auskunft erteilt werden muss. Dabei kann es auch vorkommen, dass Einzelne mehrfach befragt werden, etwa als Hausbesitzer und als ausgewählter Einwohner bei der Haushaltsbefragung. Sollten Sie Ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen, erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben, dann kommt ein Mahnschreiben und schließlich ein Heranziehungsbescheid mit der Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 300 €. Damit die Ergebnisse vollständig und repräsentativ sind, brauchen wir die Angaben von Allen. Es kann dann auch vorkommen, dass es ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 500 € gibt. Wir hoffen aber, dass es nicht zu einem solchen Verfahren kommt.
Wer ersetzt meine Kosten ?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Sie die Ihnen entstehenden Kosten selber tragen müssen. Eine Erstattung durch das Statistische Landesamt kann deshalb leider nicht erfolgen. Es besteht aber selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Angaben bequem, mit wenig Aufwand und kostengünstig über eine gesicherte Internetverbindung zu machen. Hierzu werden eine Nutzerkennung und ein Aktivierungscode benötigt, die auf der ersten Seite des Fragebogens in der Rubrik "online" aufgedruckt sind.
Das Gebäude, für das ich einen Fragebogen bekommen habe, gehört mir nicht mehr, was nun ?
Es tut uns leid, dass Sie irrtümlicherweise einen Fragebogen bekommen haben. Können Sie mir bitte Name und Anschrift des aktuellen Eigentümers nennen, damit der einen Fragebogen erhält?
An der Anschrift steht gar kein Gebäude mit Wohnraum, sondern ein Geschäftshaus ohne Wohnungen, was ist zu tun?
Vielen Dank für die Informationen. Ich werde es weitergeben. Sie brauchen dann keinen Fragebogen für die GWZ auszufüllen, da es ausschließlich um die Erfassung von Gebäuden mit Wohnraum geht.
Muss ich meinen Namen und meine Anschrift wirklich auf dem Fragebogen angeben ?
Befragte müssen Namen und Anschrift angeben, das sind die sogenannten Hilfsmerkmale. Diese ermöglichen die Organisation des Zensus: um zum Beispiel zu prüfen, wer bereits befragt wurde oder um Doppelzählungen zu vermeiden. Hilfsmerkmale werden zum frühest möglichen Zeitraum gelöscht, ausgefüllte Fragebogen vernichtet, sobald sie erfolgreich elektronisch erfasst wurden.
Was ist mit dem Datenschutz, wie sicher sind denn meine Angaben?
Persönliche Angaben werden geheim gehalten, ausschließlich für statistische Zwecke verwendet und nur anonymisiert ausgewertet. Alle an der Durchführung des Zensus 2011 beteiligten Personen werden auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz besonders schriftlich verpflichtet. Informationen fließen beim Zensus also nur in eine Richtung, aus den Verwaltungsregistern oder den Befragungen hin zur amtlichen Statistik. Einzelangaben dürfen nicht an Behörden zurückgespielt werden, weder an das Einwohnermeldeamt noch an das Finanzamt noch an die Polizei.
Wie werden denn Daten über Haushalte gewonnen ?
In den Angaben aus den Melderegistern sind Informationen über jeden Einwohner und jede Einwohnerin enthalten. Wer mit wem zusammenwohnt, ist aber nicht gespeichert. In der EU-Verordnung ist aber vorgegeben, dass die Zensusergebnisse auch Aufschluß über die Zahl und Struktur der Haushalte geben müssen. Erst dann können Fragen beantwortet werden wie "wie viel Alleinerziehende leben in einer Gemeinde?, in welchem Land der EU gibt es die kinderreichsten Haushalte". Die Daten aus den Registern und den Befragungen werden deshalb am Schluß der Aufbereitung in einem statistischen Verfahren zu Haushalten zusammengeführt. Dafür werden Übereinstimmungen in den Angaben wie Einzugs- oder Hochzeitsdatum und Verwandtschaftsbeziehungen abgeglichen.
Was passiert mit den Ergebnissen ?
Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Denn beim Zensus geht es nicht darum, etwas über Ihre persönlichen Lebensverhältnisse zu erfahren, Statistik bedeutet, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Es geht also nicht darum, die Lebensverhältnisse von Frau Müller, Alleinerziehende in X-Stadt zu analysieren, sondern es geht vielmehr darum, die Lebenssituation von Alleinerziehenden in einer bestimmten Altersgruppe in einer baden-württembergischen Kleinstadt zu beschreiben.
Gibt es beim Zensus eine Personenkennziffer ?
Unter einer Personenkennziffer (Personenidentifikationsnummer) im Sinne des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts von 1987 wird eine Nummer verstanden, mit der eine Person "von der Wiege bis zur Bahre" dauerhaft verknüpft ist und die für alle Verwaltungsvorgänge und Register verwendet wird. Das würde bedeuten, eine Person XY wäre im Melderegister unter derselben Nummer gespeichert wie beim Finanzamt oder bei der Renten- oder Krankenversicherung. Die Einführung einer solchen Personenkennziffer, die das Zusammenführen verschiedenster bei den Verwaltungsbehörden vorhandener Datenbestände und damit die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger ermöglicht, ist unzulässig.
Beim Zensus gibt es also keine solche Personenkennziffer. Auf den Erhebungsunterlagen ist vielmehr eine Fragebogennummer aufgedruckt, die der organisatorischen Durchführung der jeweiligen Erhebung im Rahmen des Zensus dient. Wenn eine Person im Zensus mehrfach um Auskunft gebeten wird, dann erhält sie auch Fragebogen mit unterschiedlichen Fragebogennummern. Die Zusammenführung verschiedener Datenbestände anhand der Fragebogennummer ist nicht möglich.
Was ist eine Ordnungsnummer ?
Die Verwendung der in § 13 Zensusgesetz 2011 vorgesehenen Ordnungsnummern dient der technischen Abwicklung des Zensus. Diese Ordnungsnummern werden ausschließlich innerhalb des abgeschotteten Bereichs der amtlichen Statistik genutzt und nicht an Dritte, insbesondere andere Verwaltungsbehörden weitergegeben.
Ist es den überhaupt zulässig, beim Zensus die ganzen Daten zusammen zu führen?
Beim Zensus 2011 wird erstmals in Deutschland ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Hierzu ist es erforderlich, Daten aus bestehenden Registern (z.B. Angaben aus den Melderegistern)zusammenzuführen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur mit der Einwilligung des Betroffenen, oder mit gesetzlicher Erlaubnis zulässig (§ 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg). Dies gilt sowohl für die Übermittlung der Registerdaten an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, wie auch für die Zusammenführung der Daten. Beides erfolgt auf Basis des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 sowie des Zensusgesetzes 2011. Es werden nur die in diesen Gesetzen genannten Daten übermittelt und zusammengeführt. Daher sind die Rechte des einzelnen Bürgers nicht verletzt.
