Ausfuhrkennzeichen bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug
Ausfuhrkennzeichen bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug:
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Vollmacht:
Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten ist erforderlich.
Ein entsprechender Vordruck steht im Formularbereich zur Verfügung. - Versicherungsbestätigung, für nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- (FZV) in Verbindung mit dem Gesetzt über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und Abgassonderuntersuchung
Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsstelle vorzuführen
