Ausfuhrkennzeichen bei zugelassenem Fahrzeug
Ausfuhrkennzeichen bei zugelassenem Fahrzeug:
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters
- Vollmacht:
- Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten ist erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung.
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Versicherungsbestätigung, für nach § 19 Abs.1 Nr. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- in Verbindung mit dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und Abgassonderuntersuchung
Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsstelle vorzuführen
